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Verordnung

Sichere Verordnung

Eigene Produktart

Einzigartiges Konzept

  • Durch die Einzigartigkeit der Wirkweise hat das Nocubi LS eine eigene Produktart im Hilfsmittelkatalog der GKV
  • Die Verordnung wird über Einzelfallentscheidungen geregelt
  • Eine Einordnung in Fallpauschalen oder Rahmenverträge für Wechseldrucksysteme ist nicht möglich

Bedeutung

  • Mit der Aufnahme ins Hilfsmittelverzeichnis bestätigt der GKV-Spitzenverband grundsätzlich die Leistungspflicht der Krankenkassen
  • Die Verordnung von Hilfsmitteln ist immer personenbezogen und muss individuell erfolgen
  • Ein Preisvergleich darf nur zwischen zwei funktionell gleichwertigen Versorgungen erfolgen
FAQ Verordnung ↗

Hilfsmittelnummern Nocubi LS

Hilfsmittelnummer Patientengewicht Topper
11.29.14.0001110–150 kgFirm
11.29.14.000270–110 kgMedium
11.29.14.000350–70 kgSoft

Topper

  • Topper sind Verschleißteile mit einer Haltbarkeit von 3–4 Monaten
  • Verordnung der Topper erfolgt unter den selben Hilfsmittelnummern wie das Gesamtsystem

Ablauf der Verordnung

1

Arzt, Pflegekräfte oder das ausführende Sanitätshaus beraten die Betroffenen zur individuellen Versorgungsform

2

Verordnung mit Begründung, Beratungsprotokoll und Kostenvoranschlag an die Krankenkasse schicken

3

Die Krankenkasse prüft den Anspruch (§ 33 SGB V: medizinische Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit)

4

Die Krankenkasse kauft das Nocubi LS über das Sanitätshaus, das es den Betroffenen zur Verfügung stellt (Sachleistung)

5

Lieferung, Einweisung und Betreuung der Betroffenen erfolgen durch das Sanitätshaus

Verordnung durch Pflegekräfte

  • Durch das Pflegekompetenzgesetz (BEEP-Gesetz) dürfen examinierte Pflegefachkräfte Hilfsmittel direkt empfehlen und verordnen (§ 40 Abs. 6 SGB XI)
  • Eine ärztliche Dokumentation (z. B. ein kurzes Attest über die Dekubitus-Historie oder neurologische Begleiterkrankungen) als Anlage wird empfohlen
Voraussetzungen →

Bezeichnung auf Rezept

Nocubi LS

"Nocubi Anti-Dekubitus-Liegesystem mit Topper [Firm – Medium – Soft]"

Topper

"Topper [Firm – Medium – Soft] für Nocubi Anti-Dekubitus-Liegesystem Nocubi LS"

Ergänzende Unterlagen zum Rezept

Befundbericht

  • Beschreibung des aktuellen Gesundheitszustandes des Patienten
  • Prognose
  • Wunddokumentation, wenn bereits vorhanden
  • Ggf. Fotos

Begründung der Notwendigkeit

  • Stellungnahme mit Begründung, warum im konkreten Einzelfall das Nocubi LS notwendig ist
  • Den Unterlagen muss zu entnehmen sein, warum günstigere Standard-Produkte in diesem Fall nicht ausreichen
  • Die Begründung sollte aus ärztlicher und aus pflegerischer Sicht erfolgen
Mehr zu Begründungen →

Sonstiges

Wiedereinsatz

  • Haltbarkeit von 8 Jahren
  • Zum Wiedereinsatz geeignet
  • Aufbereitung für den Wiedereinsatz durch den Hersteller

Fristen

  • Entscheidungsfrist für Krankenkasse 3 Wochen
  • Beim Hinzuziehen des MD bis 5 Wochen
  • Bei Fristüberschreitung gilt die Genehmigung als erteilt (Genehmigungsfiktion, § 13 SGB V)

Ablehnung durch den Kostenträger

  • Keine kostengünstigere Basisversorgung, wenn diese im konkreten Einzelfall nachweislich keine gleichwertige therapeutische Wirkung erzielt (vgl. BSG, Az. B 3 KR 15/03 R und Az. B 3 KR 4/25 R)
  • Ablehnung der Leistungspflicht nur möglich, wenn Indikation und Begründung den Anspruch auf Nocubi nicht ausreichend belegen
  • Eine Ablehnung muss begründet werden und ist anfechtbar
  • Bei Ablehnung Widerspruch oder Sozialgerichtsverfahren möglich

Voraussetzung für die Verordnung durch Pflegekräfte

  • Abgeschlossene, staatlich anerkannte Ausbildung als Pflegefachfrau / Pflegefachmann
  • Abschluss als Altenpfleger/in bzw. Gesundheits- und Krankenpfleger/in
  • Mindestens zweijährige, ununterbrochene hauptberufliche Tätigkeit in der direkten Pflegepraxis innerhalb der letzten fünf Jahre
  • Pflegekraft muss aktiv bei einem zugelassenen Pflegedienst, einer Pflegeeinrichtung oder als zugelassene Freiberuflerin in der ambulanten Versorgung tätig sein

Noch Fragen zur Verordnung offen?

FAQ Verordnung ↗

Direktlinks

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